Altersangabe bei Nahrungsergänzungsmitteln für Kinder
Häufig bekommen wir die Frage, warum unsere Nahrungsergänzungsmittel für Kinder eine Altersangabe tragen und ob diese zwangsweise eingehalten werden muss. Die Antwort unterscheidet sich je nach Produkt – wir klären auf.
Zulassung – das steckt dahinter
Nahrungsergänzungsmittel brauchen in der EU keine Produktzulassung – dafür greifen die Regeln genau dort, wo es wirklich zählt: bei den Inhaltsstoffen. Bestimmte Zutaten, die erst nach 1997 in der EU nennenswert verzehrt wurden, zum Beispiel hochwertiges Algenöl als Omega-3-Quelle, durchlaufen als sogenanntes "Novel Food" eine strenge behördliche Prüfung, bevor sie überhaupt eingesetzt werden dürfen. Dabei wird geprüft, ob die Stoffe zum sicheren Verzehr geeignet sind.
Diese Zulassungen beziehen sich dabei meist auf Kinder ab 3 Jahren – nicht weil jüngere Kinder vergessen wurden, sondern weil kaum klinische Studien an Säuglingen und Kleinkindern unter 3 Jahren existieren (aus nachvollziehbaren Gründen). Die Datenlage für diese Altersgruppe ist schlicht dünner, weshalb Behörden hier auf der sicheren Seite bleiben und keine pauschale Freigabe erteilen.
Sicherer Verzehr unter der Altersempfehlung
Diese fehlenden Zulassungen gewisser Inhaltsstoffe für Kinder unter 3 Jahren nehmen wir ernst und definieren auf dieser Grundlage die Altersempfehlungen unserer Produkte. Dies bedeutet allerdings nicht, dass Kinder unter 3 Jahren nicht von einer optimierten Nährstoffzufuhr profitieren können. Die Sicherheit der Einnahme unterschiedet sich dabei je nach Produkt und Inhaltsstoff.

Für individuelle Empfehlungen steht unser Team aus Experten gerne zur Verfügung. Schreibe einfach eine Nachricht an kontakt@vitasauri.de oder über unsere Social Media Kanäle.


